Internationaler Datenschutz
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Gemeinsamer Standpunkt der
Internationalen Arbeitsgruppe für den Datenschutz in der Telekommunikation:
Datenschutz bei Gebäude-Bilddatenbanken

angenommen bei der 25. Sitzung der Arbeitsgruppe am 29. April 1999

(Übersetzung)

Computer haben die Fähigkeit, Informationen aus einer Reihe von Quellen einschließlich öffentlicher Register zu verknüpfen und zugänglich zu machen. Im Zusammenhang mit der Entwicklung von Geographischen Informationssystemen (GIS), die die Ortsbestimmung ermöglichen, und digitaler Fotografie- bzw. Bilderstellung kann dies das leichte Auffinden großer Informationsmengen durch Verknüpfung mit Adressen oder Planangaben (- koordinaten) ermöglichen. Darin liegt eine wachsende Bedrohung für die Privatsphäre einzelner Bürger. Eine aktuelle Entwicklung ist die systematische Sammlung digitaler Bilder von Gebäuden zum Aufbau von Gebäude-Bilddatenbanken ganzer Städte für kommerzielle Zwecke. Während es wichtige und legitime Anwendungen für Geographische Informationssysteme und digitale Aufnahmen von Gebäuden gibt, z. B. für Planungszwecke, muss die Position der Betroffenen hinsichtlich der kommerziellen Nutzung dieser Datenbanken gestärkt werden.

So setzen gegenwärtig beispielsweise Unternehmen in mehreren Ländern mobile Digitalkameras ein, die auf Kleintransportern montiert sind, um Bilder aller Gebäude in größeren Städten aufzuzeichnen. Die Daten können dann auf CD-ROM gespeichert und der Feuerwehr, der Polizei und Notfalldiensten zur Vorbereitung ihrer Einsätze angeboten werden. Es liegt aber auf der Hand, dass eine solche Datenbank auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann. Die Bilder können mit Hausnummern, Namen und Adressen von Eigentümern und Bewohnern zur Beurteilung der Bonität (Scoring) oder Risiken durch Banken und Versicherungen auf Grund des Gebäudezustandes oder einer Einstufung der Wohngegend bzw. für Zwecke der Direktwerbung verknüpft werden. Die Daten können für fernsehgestützte Bilddatenbanken oder für Planungszwecke von Transportunternehmen (Lieferfirmen, Taxis usw.) verwendet werden. Sie werden oft mit Daten verknüpft, die mit Hilfe von Satelitten erhoben werden (Global Positioning System - GPS) und können dann genutzt werden, um realisitische digitale Stadtpläne zu erzeugen und eine neue Generation Geographischer Informationssysteme zu unterstützen. Obwohl gegenwärtig - abhängig vom eingesetzten System - Probleme der Speicherkapazität und Verarbeitungsgeschwindigkeit auftreten können, wird sich dies wahrscheinlich ändern.

Es muss deutlich gemacht werden, dass eine totale Registrierung aller Gebäude in einer Stadt oder in einem Land zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten führen wird, da ein Großteil der Informationen sich auf natürliche Personen bezieht, die durch Zuordnung zu spezifischen Elementen als Ausdruck ihrer physischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität bestimmbar sind (vgl. Artikel 2 a) und c) der Richtlinie 95/46/EG) und die direkt oder indirekt mit Verzeichnissen verknüpft werden können. Deshalb unterliegt die Schaffung von Bilddatenbanken dieser Art den nationalen Datenschutzgesetzen in Über- einstimmung mit der EG-Datenschutzrichtlinie. Wo dies nicht bereits der Fall ist, sollte die nationale Gesezgebung dem Betroffenen zumindest ein Widerspruchsrecht gegen die systematische Sammlung und Speicherung derartiger Bilddaten über seine Wohnumgebung für kommerzielle Zwecke einräumen. Die Tatsache, dass diese Informationen bereits zu einem gewissen Grad öffentlich zugänglich ist, schließt sie nicht von der Anwendung der Datenschutzgesetze aus. Darüber hinaus kann die Veröffentlichung solcher Datenbanken Sicherheitsprobleme für die Betroffenen (Eigentümer, Mieter oder Bewohner) verursachen. Es gibt einen Unterschied zwischen einem einzelnen Bürger, der für private Zwecke Aufnahmen eines bestimmten Gebäudes macht, und einem Unternehmen, das systematisch Bilder aller Gebäude in einer Stadt für kommerzielle Zwecke sammelt. Insbesondere muss der Betroffene das Recht haben, einer Einstellung dieser Daten in das Internet oder ihrer Speicherung auf elektronischen Datenträgern (z. B. CD-ROM) jederzeit zu widersprechen.

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